STRESS LASS NACH! Klar, seit dem Corona-Jahr 2020 ist vieles anders, auch bei der Steuer. Aber ob Kurz­arbeitergeld, Über­brückungs­hilfe oder Home-Office: Keine Angst vor Papier­kram! Die „Steuer­SparErklärung 2021“ bringt Nutzer zuverlässig zum Ziel – inklusive aller Aktuali­sierungen und abgestimmt auf die individu­ellen Bedürfnisse. Die Besonder­heiten und seine bewährten Profitipps verrät Daniel Schollenberger, Manager Tax Communication, PMO- & Content-Manager, bei Steuertipps.de.

Wie sind Sie zum Steuerexperten geworden?
Begonnen habe ich in Heidelberg bei der Finanzverwaltung Baden-Württemberg, ganz klassisch mit meiner Ausbildung zum Finanzwirt im mittleren Dienst. Danach habe ich gemerkt, dass ich noch mehr von der Steuerwelt sehen und lernen möchte – gern auch die andere Seite. So bin ich in eine sehr große Heppenheimer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei gewechselt und habe dann meinen Steuerfachwirt und passende Weiterbildungen gemacht. Für mich persönlich habe ich entdeckt, dass das Steuerrecht sehr interessant ist und man es schön auslegen kann.

Sie scheinen Steuerfragen als sportliche Herausforderung zu sehen …
Richtig! Ich fand es schon immer spannend, falls das Finanzamt einen Antrag nicht genehmigen wollte, für den Kunden eine Lösung zu finden, damit er die Steuererstattung oder -ermäßigung doch noch erhält. Wenn man die Gesetze kennt und richtig anzuwenden weiß, kann man dadurch vielen Menschen tatsächlich helfen.

Ideale Voraussetzungen für die „SteuerSparErklärung“. Wie kamen sie zum Team?
2013, durch den Anruf eines Headhunters. Er fragte, ob ich mir eine Veränderung vorstellen könnte. Na, und ob! So erhielt ich eine Einladung zur Akademischen Arbeitsgemeinschaft und die Möglichkeit, in der Entwicklung von Steuer-Software mitzuwirken. Für mich ein ganz neues Themenfeld, also eine willkommene Herausforderung, denn mit Programmierung und dem Verfassen von Büchern hatte ich zuvor nichts zu tun. Und es macht nun einen riesigen Spaß, auch im Team zu arbeiten. Der Ansatz ist ja der, dass wir versuchen, den Steuerlaien, die sonst zum Lohnsteuerverein oder Steuerberater gehen müssten, Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, sie korrekt zu beraten und ihnen zur Eigenständigkeit zu verhelfen.

Wie lange brauchen Sie für Ihre persönliche Steuererklärung?
Im Schnitt so eine Stunde.

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung eigentlich immer gleich?
Erwischt! Ich gebe zu, das ist bei mir ein bisschen wie bei manchen Köchen, bei denen daheim die Küche kalt bleibt. Ich erinnere zwar meine Freunde in schöner Regelmäßigkeit, aber meine eigene Steuererklärung mache ich meist auf den letzten Drücker.

Eine Situation wie 2020 durch die Corona-Pandemie gab es bisher noch nie. Ist mit Kulanz zu rechnen?
Seit März 2020 sind wir ja in einem gewissen Ausnahmezustand. Der Gesetzgeber hat sehr schnell versucht, den Steuerpflichtigen tatsächlich zu helfen, ohne große Bürokratie aufzubauen. Es hat nicht immer 100-prozentig geklappt, aber man kann schon sagen, dass die Finanzverwaltungen in vielen Punkten auch kulanter geworden sind. Beispielsweise bei der Antragstellung, um Vorauszahlungen herabzusetzen, etwa für Soloselbstständige oder Künstler. Andere hätten noch aus Altjahren Steuerzahlungen leisten müssen und konnten dies auf Antrag verschieben, teilweise bis Ende 2020. Das war natürlich eine finanzielle Entlastung.

„Alles dokumentieren und fotografieren!“

Wozu raten Sie generell für die Steuererklärung in Corona-Zeiten?
Wir empfehlen sehr, alles zu dokumentieren und auch zu fotografieren! Wenn Sie z.B. zuhause arbeiten, fotografieren Sie Ihren Arbeitsplatz – gegebenenfalls Laptop und Drucker auf dem Küchentisch! Der Grund: Sollte das Finanzamt im kommenden Jahr nachfragen, ob Sie wirklich daheim gearbeitet haben, dann können Sie es belegen.

Was gilt es zu dokumentieren?
Ganz wichtig: Mails oder Schreiben des Arbeitgebers aufbewahren, die belegen, dass man auf Anordnung des Arbeitgebers im Home-Office tätig war. Das hat z.B. Auswirkungen auf die Fahrtkosten, die man ansetzen würde. Deshalb sollte man genau aufzeichnen, wann man ins Unternehmen gefahren ist und wann nicht.

Was lässt sich steuerlich absetzen?
Das regelt das Jahressteuergesetz, das jeweils im Dezember neu herauskommt. Im Home-Office ist zu unterscheiden: Habe ich „nur“ eine Arbeitsecke oder habe ich einen eigenen Raum, also ein Arbeitszimmer? Aber auch wer „nur“ am Küchentisch arbeitet, kann anteilig Kosten geltend machen: Telefongebühren, Strom, Internet und natürlich die Ausstattung, also z.B. Stuhl und Laptop.

Wie vermeidet man Chaos?
Wir empfehlen ernsthaft einen Ordner, in dem man zeitnah alles ablegt. Zur Unterstützung bieten wir übrigens auch eine kostenlose Belegmanager-App! Das vereinfacht den Aufwand enorm! Falls Sie für 2020 zum ersten Mal ein Arbeitszimmer oder eben Home-Office geltend machen, empfiehlt es sich sehr, diese Belege auch 2021 gleich mit einzusenden. Obwohl das Finanzamt ja keine Belege mehr sehen will – ersparen Sie sich einfach Rückfragen.

„Gemeinsam durch die Krise!“

Wie wurde die Corona-Situation bei der „SteuerSparErklärung“ berücksichtigt?
Wir haben uns sehr frühzeitig mit der Corona-Krise auseinandergesetzt: sowohl in der Redaktion als auch in der Abteilung Software-Entwicklung. Bereits im März 2020 haben wir das erste eBook für Selbstständige herausgebracht – kostenlos! Uns ist es wichtig, gemeinsam durch die Krise zu gehen und den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten. Bis Ende November hatten wir die 40. aktualisierte Auflage und rund 90.000 Downloads – die Unterstützung durch das eBook ist offenbar sehr gut angenommen worden. Dieses eBook geht ganz speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen ein und deckt sie alle ab: z.B. Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld für meine Mitarbeiter? Wie beantrage ich Hilfe für Soloselbständige? Wie beantrage ich Herabsetzungen? Und immer, wenn es eine neue Änderung von der Regierung gibt, sei es bei den Überbrückungshilfen oder bei sonstigen Bezugsleistungen, wird dieses eBook von uns aktualisiert!

Was hilft im Detail?
Ganz wichtig: Wir verlinken von der „SteuerSparErklärung“ für den Selbstständigen, wenn er seine Gewinnermittlung erstellt, und geben Hinweise, z.B. „Denk an Deine Corona-Hilfe, die musst Du ansetzen“. „Denk an die Rückstellungen“ etc. Das Programm arbeitet also mit einer sehr gezielten Führung und nimmt den Steuerpflichtigen an die Hand!

Wie steht es bei anderen Einkunftsarten mit dem Service?
Auch hier sind wir gut aufgestellt. So haben wir Mitte Oktober 2020 das eBook für Arbeitnehmer herausgebracht – ebenfalls kostenlos! Auch dieses eBook ist mit der „SteuerSparErklärung“ so verbunden, dass der Arbeitnehmer beim Erstellen der Steuer nichts vergisst. So gehen wir der Frage nach: Was passiert, wenn ich in der Corona-Zeit eine Fortbildung gebucht hatte, diese storniert wurde und ich die Stornokosten bezahlen musste? Kann ich die Stornokosten ansetzen? Was passiert mit meinem Dienstfahrzeug, das ich in der Home-Office-Phase gar nicht so nutzen konnte? Bekomme ich die hierfür zu viel gezahlte Steuer erstattet? Bis Ende November 2020 hatten ca. 18.000 Interessenten dieses eBook heruntergeladen.

„Vorsorglich kleine Beträge auf die Seite legen.“

Wird das Spektrum noch ergänzt?
Wir bleiben dran! Im Februar 2021 wird es speziell für Kurzarbeiter eine eigene Software geben. Nach den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren rund 3,5 bis 3,9 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Kurzarbeit im Zuge von Corona betroffen. Für die Betroffenen ist entscheidend: Habe ich mehr als 410,- € Kurzarbeitergeld im Jahr bezogen? Das wird auf die Allermeisten zutreffen und führt automatisch dazu, dass Sie eine Steuererklärung verpflichtend abgeben müssen! Das bezogene Kurzarbeitergeld wiederum erhöht nämlich Ihren persönlichen Steuersatz. Es ist als solches zwar steuerfrei, wird aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt in der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt – und das wissen viele Steuerpflichtige nicht! So kann es passieren, dass es eventuell zu einer Steuernachzahlung kommt. Auch zu diesem Aspekt geben wir Tipps, z.B. kann man prüfen, ob man die Steuerklasse besser noch wechselt, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte stornieren lässt oder eben vorsorglich kleine Beträge auf die Seite legt, damit es da nicht zu einem bösen Erwachen kommt!

Welche Steuerzahler sind jetzt besonders gefordert?
Besonders betroffen sind die Bezieher von Kurzarbeitergeld – durch die drohende Steuernachzahlung auf Grund des geänderten Steuersatzes. Aber auch all die Berufstätigen, die Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen haben lassen, z.B. für Fahrtkosten, aber nun seit Monaten im Home-Office arbeiten. Auch hier kann eine Nachzahlung gefordert werden.

Zahlungen – aktuell ein heikles Thema, oder?
Genau, bei den Selbstständigen ist es vor allem die Liquidität, die diesem Personenkreis schwer zu schaffen macht. Manche wissen nicht, wie sie ihre Krankenversicherung noch zahlen sollen … Genau für diese Menschen und ihre Probleme gibt es unsere kostenlosen eBooks mit vielen Tipps, z.B. Anträge für die Krankenkassen zur Minderung der Beitragszahlung, oder Infos über Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat, Kreditangebote von der KfW und anderweitige Fördermöglichkeiten. Das Ziel: über die Runden zu kommen oder notfalls rechtzeitig die Grundsicherung Alg II bzw. Hartz IV zu beantragen.

Wie verhält es sich mit Zusatzkosten für Kinderbetreuung, wenn wegen Corona-Schutz z.B. Kitas geschlossen waren?
Geltend machen können Berufstätige Kinderbetreuungskosten, die während der Corona-Krise anfallen, z.B. durch eine Tagesmutter und wenn systemrelevant Tätige eine Notfallbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Zur Abfederung der Pandemie-Folgen gibt es Unterstützung, z.B. Novemberhilfe oder Soloselbstständigenhilfe. Müssen solche Leistungen versteuert werden?
Ja, indirekt schon! Die Hilfen nennt der Gesetzgeber „echter Zuschuss“. Das bedeutet, der Betroffene muss auf diesen Betrag keine Umsatzsteuer zahlen, aber es muss z.B. bei Selbstständigen als Einnahme deklariert werden. Die Hilfe ist eine Einnahme, daraus folgt unter Umständen ein Zuwachs des Gewinns – und der muss versteuert werden.

Wofür gibt es einen Steuerbonus?
Schon geregelt wurde die Erhöhung des Freibetrags für Alleinerziehende: von bisher 1.908 € auf 4.008 €. Ebenfalls gestiegen sind der Grundfreibetrag sowie die Kinderfreibeträge und nicht zuletzt die Verpflegungsmehraufwendungen.

„Bei energetischer Sanierung effektiv Steuern sparen.“

Was dürfen Steuerzahler erwarten, die investiert haben?
Bei einer energetischen Gebäudesanierung, etwa der Fassade, können Sie vom ausführenden Handwerker eine Bescheinigung über die Arbeiten erstellen lassen und in Ihrer Steuererklärung 20 % der Kosten geltend machen – und so effektiv Steuern sparen.

Welche Optimierungen zeichnen die aktuelle „SteuerSparErklärung“ aus?
Wir verändern unsere „SteuerSparErklärung“ laufend! Das ganze Jahr über führen wir Kundenbefragungen durch und nehmen die Anregungen auf. So gibt es in der neuen Fassung für 2020/21 ein verbessertes Einstiegsinterview, in dem der Nutzer explizit abgefragt wird: z.B. hatten Sie Kapitalerträge? Hatten Sie Werbungskosten? Wenn Sie diese Fragen alle beantworten, dann schrumpft der Dialog auf genau die Aspekte, die für Ihren Fall relevant sind! Jedes Jahr verändert die Finanzverwaltung die Anforderungen. Zu tun hat das auch mit dem Trend weg vom Papier und hin zur digitalen Übermittlung mittels ELSTER. Unser Anliegen: Wir verwenden größte Mühe darauf, dass unser Kunde nie merkt, dass sich das Formular verändert hat! In unserer Software fragen wir einfach alles sauber ab!